Bei Mietverhältnissen kann es zu unterschiedlichen Konfliktlagen kommen. Häufig ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter berührt. Der Mieter wünscht eine mangelfreie Wohnung zu einem akzeptablen Mietzins und möchte regelmäßige Nebenkostenabrechnungen ohne andauernde Steigerungen erhalten. Der Vermieter ist an pünktlicher Zahlung der vereinbarten Miete mit Nebenkosten und pfleglicher Behandlung der Wohnung interessiert. In Mehrfamilienhäusern führt die räumliche Nähe der Parteien häufig zu Auseinandersetzungen über Hausordnung und geregeltes Miteinander. Die Folge ist eine schwer überschaubare Rechtssprechung zu allen Bereichen des Mietrechts.
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter im Rahmen der jeweiligen Interessenlage. Die Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf dem Gebiet des Mietrechts für Wohn- und Geschäftsräume sowie bei Pachtverträgen.
Unsere anwaltlichen Dienstleistungen im Mietrecht umfassen unter anderem Themen wie:
- Beratung und Gestaltung von Mietverträgen
- Mieterhöhungsverlangen
- Mängel der Mietsache
- Nebenkostenabrechnungen
- Kündigung von Mietverträgen
- Nachfolgeregelungen bei Beendigung von Mietverträgen
- Geschäftsraummietverträge
- Pachtverträge