Der Rechtsanwalt wird durch Geschäftsbesorgungsvertrag mit der rechtlichen Interessenvertretung seiner Mandanten beauftragt. Beratung, Geschäftsbesorgung und Prozessführung erfolgen dabei einseitig und parteiisch im Interesse der Mandantinnen und Mandanten. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist der Anwalt freiberuflich tätig und übt kein Gewerbe aus.
Ausgehend von der jeweiligen Interessenlage unserer Mandanten setzen wir uns engagiert und zielgerichtet für tragfähige individuelle Lösungen ein. Am Anfang eines jeden Mandates steht die umfassende Rechtsberatung mit dem Ziel, Konflikte weitestgehend außergerichtlich in überschaubarem Zeitrahmen im Interesse der Mandantinnen und Mandanten beizulegen. Sollte dies trotz vorausschauender Gestaltung nicht möglich sein oder fristwahrende Vorgaben es erfordern, so gehört die Prozessführung selbstverständlich zu unserem Alltagsgeschäft.
Auch wenn wir grundsätzlich die gesamte juristische Bandbreite abdecken, so arbeiten wir insbesondere auf den nachstehenden alphabetisch geordneten Gebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kaufrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht