Hierbei handelt es sich um besondere Immobilienangelegenheiten, die ab 01.01.2021 aktuelle Veränderungen erfahren haben. Die Bildung von Wohnungseigentum sowie der Erwerb und die Finanzierung gehören ebenso hierzu, wie die Einholung von Zustimmungen etwaiger Verfahrensbeteiligter, z. B. Wohnungseigentümer, Hausverwalter und anderen.
Dementsprechend bieten wir Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen an:
- Bildung von Wohnungseigentum
- Grundstücksteilungen von Mehrfamilienhäusern
- Kauf- und Auflassungsverträge über Eigentumswohnungen
- Bestellungen und Löschungen von Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten am Wohnungseigentum
- Zustimmungen von Miteigentümern und Hausverwaltung u. a.
- Protokollierung von Eigentümerversammlungen