Bild für Erbrecht

 

Die Rechtsanwaltsgebühren bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder können in einer gesonderten Honorarvereinbarung ausgehandelt und schriftlich festgelegt werden.

 

Bei einer Berechnung nach RVG bestimmt der Gegenstands- und Streitwert des jeweiligen Mandats den Geschäftswert der Rechnung. Anhand des Geschäftswertes lässt sich aus der Werttabelle im RVG ablesen, wie hoch die volle Gebühr ist. Je nach Einzeltätigkeiten können einfache Gebühren, erhöhte Gebühren oder nur Teilgebühren in Ansatz gebracht werden. Zu den so ermittelten Gebühren wird dann die Mehrwertsteuer hinzugerechnet und ggf. weitere Auslagenpauschalen.

 

Im Rahmen eines Honorarverhältnisses berechnen wir unseren Aufwand nach Stundensätzen zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Auslagenersatz.

 

Für Rückfragen der Honorargestaltung wenden Sie sich daher gern an uns, um im Rahmen des jeweiligen Mandats schon frühzeitig zu einer Kosteneinschätzung zu gelangen.

 

Soweit möglich, bearbeiten wir auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfe- / Verfahrenskostenhilfeanträge für Sie. Auch die Korrespondenz und Abrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherungen übernehmen wir gern.

Unsere Öffnungszeiten:


Montag - Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
außer Mittwoch nachmittag



 

Terminabsprachen unter:


Telefon: 0 23 91 / 95 22 88