Strafanzeigen oder eingeleitete Bußgeldverfahren sind für die Beteiligten ärgerlich und führen stets zu großen psychischen Belastungen. Dabei wird ein Strafprozess oder Bußgeldverfahren nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden. Schon im Ermittlungs- und Vorverfahren kann der Verteidiger grundlegend auf einen günstigen Ausgang hinwirken. Entscheidend ist dabei nicht nur die fundierte Kenntnis der zahlreichen Strafgesetze. Auch die Kenntnis und richtige Anwendung des dazugehörigen Prozessrechts ist für den Verteidiger unerlässlich, um im Interesse des Mandanten erfolgreich tätig zu sein. Gleiches gilt im Recht der Ordnungswidrigkeiten mit seiner fast unüberschaubaren Vielzahl gesetzlicher Einzelvorschriften. Auch der richtige Ton gegenüber Strafverfolgungsorganen bei angemessener Kooperationsbereitschaft ist entscheidend für den Erfolg so mancher Verteidigung. Bei der Vertretung von Opfern von Straftaten ist es angebracht, bereits im Strafprozess berechtigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Unsere anwaltlichen Dienstleistungen im Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten umfassen daher Bereiche wie:
- Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung
- Nebenklagevertretung
- Rechtsvertretung für Gewaltopfer
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bereits im Strafprozess (sog. „2in1-Prinzip“)
- Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren